Leistungen

Wir beraten Sie umfassend zu allen Fragen der Vertragsgestaltung rund um das Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht.
Neben der Beratung bieten wir die nachfolgenden notariellen Leistungen an:

  • Immobilienrecht

    In sämtlichene Fragen des Grundstückrechts ist der Notar kompetenter Ansprechpartner für Ihre Gestaltungswünsche. Ob Kauf, Schenkung oder Teilungserklärung. Wir finden zeitnah eine rechtssichere und ausgewogene Lösung für Ihr Anliegen.

    Dies gilt insbesondere für folgende Bereiche:

    • Kaufvertrag
    • Schenkungsvertrag
    • Erbauseinandersetzungs- und Vermächtniserfüllungsverträge
    • Grundschulden und Hypotheken
    • Unterteilung von Grundstücken in Wohnungs- und Teileigentum
    • Bestellung von Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechten, Nießbrauch, Wohnungsrecht usw.
  • Erbrecht

    Nicht in allen erbrechtlichen Angelegenheiten ist die notarielle Beurkundung zwingend erforderlich. Empfehlenswert ist Sie dagegen stets. Als Spezialisten finden wir zeitnah eine maßgeschneiderte, rechtssichere und kosteneffiziente Lösung für Ihre Anliegen. Kommen Sie auf uns zu, für die Beglaubigung bzw. Beurkundung von:

    • Testament und Erbvertrag
    • Erb- und Pflichtteilsverzicht
    • Erbausschlagung
    • Antrag auf Erteilung eines Erbscheins
    • Antrag auf Erteilung eines europäischen Nachlasszeugnisses
  • Generalvollmachten und Patientenverfügung

    Wenige Rechtsgebiete waren in den letzten Jahren einem solch starken Wandel in Rechtsprechung und Gesetz ausgesetzt wie diejenigen der Generalvollmacht und der Patientenverfügung. Auch hier ist die notarielle Beurkundung bzw. Beglaubigung formal nicht immer zwingend, empfehlenswert ist sie ausnahmslos. Wir bewegen uns stets am Puls der Rechtsprechung und erstellen für Sie rechtssichere Dokumente entsprechend ihren inhaltlichen Anforderungen. Zeitnah und maßgefertigt.

    • Generalvollmacht
    • Patientenverfügung
  • Familienrecht

    Ob Sie das eheliche Zusammenleben gestalten oder nach einer Trennung für klare Verhältnisse sorgen wollen. Die Regelung ehelicher Verhältnisse oder der Scheidungsmodalitäten durch notarielle Urkunde spart Zeit und Geld.

    • Gestaltung von Eheverträgen
    • Scheidungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
    • Beurkundung von Unterhaltstiteln
  • Gesellschafts- und Registerrecht

    Beginnend bei der Wahl der richtigen Rechtsform, der Gründung von Kapitalgesellschaften aller Art, der Ausgestaltung und Änderung der Gesellschaftsverträge bis zur Anteilsübertragung oder formwechselnden Umwandlung begleitet Sie der Notar mit Rat und Tat. Das ist gut so, gibt es doch vieles zu bedenken und entscheidende Weichen zu stellen: Haftungsbegrenzung oder volles unternehmerisches Risiko? Flexibilität oder Formenstrenge? Publizität oder Diskretion? Wir finden Antwort auf diese und viele weitere Fragen, die für Ihre individuelle unternehmerische Situation am besten passt.

    • Gesellschaftsgründung
    • Änderung von Gesellschaftsverträgen wie Kapitalerhöhungen oder Kapitalherabsetzungen
    • Anteilsverpfändung
    • Anteilsübertragung, Anteilsverkauf
    • Gesellschaftsumwandlungen
    • Formwechsel
  • Beglaubigungen von Unterschriften

    Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Mit dem Beglaubigungsvermerk unter Ihrer Unterschrift oder auf einer Kopie bestätigen wir die Echtheit Ihres Handzeichens oder der Ablichtung. Wenn Sie eine solche Beglaubigung durch uns wünschen, bitten wir Sie um eine telefonische Kontaktaufnahme zur Vereinbarung eines Termins.

    • Beglaubigung von Unterschriften
    • Beglaubigung von Kopien
    • Einholung von Apostille und Legalisation für die internationale Verwendung
  • Sonstiges

    • Prioritätsfeststellung (Urheberrechtsschutz)
    • Lebensbescheinigung
    • Reisevollmacht für Minderjährige
    • Eidesstattliche Versicherung bei Verlust der Fahrzeugpapiere
    • u.v.m.

Welcher Notar ist für mich zuständig?

Ob ich als Notar für Sie zuständig bin, entscheiden Sie selbst. Die Lage eines etwaigen Grundstücks bzw. Ihr Wohnort oder Ihr Geschäftssitz spielen hier keine Rolle. Sie haben die Wahl – beauftragen Sie den Notar Ihres Vertrauens.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für notarielle Dienstleistungen sind bundeseinheitlich per Gesetz geregelt und daher bei allen Notaren gleich. Selbstverständlich achte ich darauf, dass ich bei gleicher Sicherheit die für Sie kostengünstigste Vertragsgestaltung wählen werde.

Für alle Bereiche gilt: Neben der Urkundenerstellung übernehmen wir für Sie auch die vollständige Abwicklung des Vertrags. Hierzu gehört die Einholung diverser Unterlagen und Genehmigungen bei Behörden und Drittberechtigten sowie die zur Abwicklung erforderliche Korrespondenz mit Gerichten, Registern, Banken und sonstigen Beteiligten.